Post vom Anwalt

Foto: Teilansicht der “Kostennote”

Vor einiger Zeit haben wir in unserem Blog über „Abmahnung für knackige Wurst“ berichtet. Heute kam nun Post vom Rechtsanwalt mit der Bitte um „Zahlungsvermittlung.“
Wir haben seinerzeit keine 3 kg der Bierbei..er verkauft und sollen, weil wir das geschützte Wort (Markenname) verwendet haben, nun 1379,80 Euro zahlen. Das sind fast 460.-Euro je Kilo verkaufter Ware!
Es ärgert mich ungemein, für eine derartige Sache so viel Geld bezahlen zu sollen. Viel lieber würde ich mit diesem Geld eine Woche Urlaub machen oder andere Dinge im Betrieb erledigen. Aber so ist das nun einmal in Deutschland – 1. darf nicht jedes Wort verwendet werden, 2. bestimmen andere ganz großzügig was dann zu zahlen ist und 3. kann man nur einen großen Diener machen und freundlich bleiben.
Das machen wir hiermit und „wurschteln“ weiter…

Dazu passt der heutige Beitrag auf dem Saftblog. Kirstin Walther wollte beim Deutschen Patent und Markenamt eine Wortmarke beantragen, die angelehnt wurde. Die Ablehnung wurde mit Rechercheergebnisse auf Wikipedia begründet. So weit liegen Markennamen auseinander. :-)

5 Reaktionen zu “Post vom Anwalt”

  1. Manuel

    Also euer Anwalt kann auch jeden Fall versuchen, den Streitwert zu senken (10.000 oder so). Minimum ist leider 6000, damit man im Falle eines Falles überhaupt von den Gerichten angenommen wird ;-(

  2. Manuel

    Übrigens in einem ähnlichen Verfahren hat die Markeninhaberin auch schon mal den kürzeren gezogen:

    http://www.galloway-breiteneiche.de/aktuelles.htm

    Ich würde an euer Stelle wirklich zusehen, dass ihr noch was daran dreht – denn vor Gericht sähen die Chancen (geringe Kennzeichnungskraft / auf dem Weg zum Gattungsbegriff) nicht schlecht aus. Aber nur, wenn ihr einen Zusatz (a là Ludgers Bierbei*er) hattet…

  3. URS

    “Beißen” schreibt man nach alter und neuer Rechtschreibung mit Eszett, da das Eszett nun mal ein langes ist und wir in Deutschland und nicht in der eszettlosen Schweiz sind.
    Ludger, hattet ihr “Bierbeißer” oder “Bierbeisser” angeboten?

    Werbefuzzis machen ja gerne mal absichtlich Rechtschreibfehler, um mehr Aufmerksamkeit zu erlangen (“das König”, …)
    Mir drehen sich regelmäßig die Augen um, wenn ich wieder etwas von “Fusspflege”, “Fussball” oder ein falsches “dass” lese… Da war die jüngste Reschtschreibreform mal wieder nutzlos. Äh, zurück zum Thema:

    Wenn Ihr “Bierbei_ß_er” im Angebot hatte, seid Ihr doch eigentlich kostenlos raus aus der Sache, oder?

  4. URS

    Nicht, daß noch jemand das Gesundheitsamt vorbeischickt, wenn Freeses “Grünkohl mit *Pinkel*” anbieten?

    Bierknacker, Bierbeißer — werde ich auch verklagt, wenn ich die zur Milch esse? Und demnächst gibt es Särge der Marke “Grasbeißer”. Grmpf. Ich wandere aus und mache einen eigenen Staat auf. Mitbürger suche ich persönlich aus, Rechtsanwälte und Politiker werden verboten. Wer bewirbt sich bei mir?

  5. Ludger

    @Manuel,
    herzlichen Dank für die vielen Tipps. Besonders der Link ist sehr wertvoll. Danke.

    @URS,
    wie ich nun das Wort geschrieben habe, daran kan ich mich nicht mehr erinnern. Vielleicht sollte ich Beerbei..er schreiben oder Bihrbeißer.
    Wir werden sehen, ob ein “ß” oder ein “ss” in der Marke verankert sind.
    Ich glaube aber, dass wir nicht ausschlaggebend sein.

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