Die Allergen Kennzeichnung in der Praxis
Foto: So kann ein Angebot für ein Buffet mit der Allergen Kennzeichnung aussehen
Seit dem 13. Dezember gilt die neue nationale Allergenverordnung. 14 Haupt-Allergene müssen nun auch in unverpackter Ware gekennzeichnet werden. Nun war vor Weihnachten definitiv für die Umsetzung der Verordnung keine Zeit. Erst jetzt habe ich mich damit ausgiebig beschäftigt. Von der ganzen Umstellung sind die Speisekarten im Restaurant, die Monatskarten für das Tagesmenü (Mittagstisch), das Exposé mit den Angeboten für unseren Partyservice und natürlich die EDV davon betroffen. Jeder Kunde bekommt nun beim Angebot und in der Auftragsbestätigung zu den jeweiligen Produkten die Allergene aufgelistet. Diese Umstellung ist komplett vollzogen – sicherlich noch mit kleinen Fehlern, die ich übersehen habe (es mussten fast 2.500 Artikel gesichtet werden).
Gleich beim ersten Angebot, dass wir per Mail verschickt haben, kam die Anmerkung: „Gut das sie die Allergene aufführen. Wir haben einen Gast mit einer
Weizenunverträglichkeit dabei!“
Die Speisekarte im Restaurant folgt jetzt. Bis zur Fertigstellung haben wir einen Aushang im Restaurant auf der alle Allergene gekennzeichnet sind. Weiter liegt ein Ordner für unsere Kunden zur Ansicht bereit. Darin stehen Informationen zu den Allergenen und es sind die Buffets ausgedruckt mit der jeweiligen Verbindung zu den Gerichten.
In einigen Wochen kann unser Partyservice System dann auch automatisch zu jedem Buffet eine Liste ausdrucken, die bei der Auslieferung dem Gastgeber überreicht werden muss.
Bei der Allergen-Kennzeichnung geht es um die Gesundheit der Gäste. Für uns schon immer eine Selbstverständlichkeit. Wir erkennen nur nicht an einem Kunden, ob er eine Einschränkung beim Essen hat. Darauf können wir nur reagieren, wenn er mit uns spricht. Daher mein Hinweis: Bitte immer angeben, wenn sie eine Unverträglichkeit zu bestimmten Lebensmitteln haben. (Die davon betroffen sind, machen das immer schon - auch ohne Verordnung)
Für alle Leser/innen, die nicht wissen was ausgezeichnet werden muss. Es sind Gerichte mit:
1.   Glutenhaltige Getreide (d.h. Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Dinkel, Kamut) sowie daraus hergestellte Erzeugnisse
2.   Krebstiere und Krebstiererzeugnisse
3.   Eier und Eiererzeugnisse
4.   Fisch und Fischerzeugnisse
5.   Erdnüsse und Erdnusserzeugnisse
6.   Soja und Sojaerzeugnisse
7.   Milch und Milcherzeugnisse (einschließlich Laktose)
8.   Schalenfrüchte (d.h. Mandel, Haselnuss, Walnuss, Kaschunuss, Pecannuss, Paranuss, Pistazie, Macadamianuss, Queenslandnuss) sowie daraus hergestellte Erzeugnisse
9.   Sellerie und Sellerieerzeugnisse
10.   Senf und Senferzeugnisse
11.   Sesamsamen und Sesamsamenerzeugnisse
12.   Weichtiere (Mollusken, Schnecken, Tintenfische, Muscheln und Austern) und Weichtiererzeugnisse
13.   Süßlupinen und Süßlupinenerzeugnisse
14.   Schwefeldioxid und Sulfite