Markenerzeugnis

   Foto: Der Markenschutz läuft aus. Unterschreiben?

Eigentlich sollte man dieses „Angebot“ als genial bezeichnen, wenn es nicht so gemein wäre. Ein Schreiben auf „Behördenpapier“ als „Erinnerung“ getarnt. So etwas schreckt erst einmal kräftig auf und führt auch bestimmt zum möglichen Erfolg. Dazu war unser „altes Firmenlogo“ mit sehr genauen Angaben über die Marke FREESE, mit Logospruch, Anmeldetag, Leitklassen, etc. zu sehen. Wir haben unser Logo als Marke schützen lassen. Bei so einem Schreiben kann es passieren, dass ein Chef (oder Mitarbeiter) im Alltagsstress denkt: „Wichtig! Das muss sofort beantwortet werden!“
Die Markenverlängerung soll für eine Periode nur 1560.-€  netto kosten (10 Jahre). Ähnliche Angebote gibt es auch als Brancheneintrag. Ein befreundeter Unternehmer hat vor einigen Tagen so ein Schreiben „bestätigt“ und war damit in der Falle.
Ich zerreiße solche Schreiben immer sofort, damit keiner versehentlich so etwas zurück schickt.

3 Reaktionen zu “Markenerzeugnis”

  1. Michael (Bautied)

    Auch ein Bekannter von mir ist auf so ein “Behördenpapier” reingefallen. Er hat sich selbständig gemacht und glaubte, er müsse einen Eintrag bei einer “Kammer” bezahlen. Es waren immerhin € 450, die einem Existenzgründer schon weh tun.

    Man muß wirlich immer ganz genau hinsehen. Heute hatten wir auch so ein Erlebnis, als ein Anrufer uns schilderte, wie er fast bei einem Webshop in die Falle gelaufen wäre. Habe darüber auch im Bautimeblog geschrieben.

  2. ben

    wird das fass ohne boden von bizz noch verliehen? das wäre doch ein guter kandidat dafür!

  3. Daniel

    Eine altbekannte Masche, die leider immer noch permanent betrieben wird (Branchenbücher/-verzeichnisse, angebliche Kammereintragungen oder solche “Markenverlängerungen”). Selbst das wirklich zuständige DPMA (Deutsche Patent- und Markenamt) warnt vor dem “Anbieter” deines Schreibens: http://www.dpma.de/service/aktuelles/dasdpmainformiert/warnung/index.html

    Aus rechtlicher Sicht wäre aber interessant, ob im Zweifelsfalle solche “Verträge” überhaupt Bestand haben werden, da ggfs. durchaus ein Betrugsvorwurf geltend gemacht werden könnte und so das wirkliche Einklagen eher schwer fallen dürfte.

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