Lieber Herr Finanzminister…!

Steuern zahlt man nicht gerne – dennoch muss es sein. Einige Steuern sind so versteckt, dass der Kunde sie kaum bemerkt oder als „das-ist-nun-mal-so“ ansieht. (Tankstelle, Zucker, Zigaretten…) Dazu passt ein Spruch, den ich heute in einer großen Tageszeitung gelesen habe: „Die große Kunst besteht nur darin, die Steuern zu erheben, ohne die Staatsbürger zu bedrücken!“ (Friedrich II. König von Preußen (1712-1786)

Bei Lebensmittel gilt der halbe Steuersatz von 7 Prozent. Aber das ist nur die halbe Wahrheit, denn es ich nicht so einfach und auch nicht so leicht zu erklären. Esse ich im Restaurant zahle ich 19 Prozent, nehme ich die gleichen Speisen mit nach Hause (außer Haus) zahle ich nur 7 Prozent.
Wenn ich im Party-Service einen Auftrag annehme, ist es noch schwieriger. Wird nur ein Buffet bestellt ohne Geschirr oder Personal, ist der Auftrag mit 7% zu versteuern. Wird ein Teller mitgeliefert, wird der gesamte Auftrag mit 19% versteuert. (ebenso, wenn ich Tischdecken oder Personal mitbringe) Unsere Preislisten sind jedoch mit 7% ausgelegt – wer würde es schon verstehen, wenn ich dem Kunden sage: „Sie müssen 1000.- € bezahlen, wenn sie kein Geschirr nehmen und 1400.- € wenn sie 12 Suppentassen dazu bestellen …!“ (weil der voller Steuersatz fällig wird)
Es geht um die Dienstleistung. Sobald ich eine „restaurantähnliche Leistung“ erbringe, gilt der volle Steuersatz.

Heute kommt nun eine neues Urteil des BFH (die Abkürzung kenne ich leider nicht)

Das Gericht hat nun einige Urteile gefällt, die für mich noch undurchsichtiger sind. Jedes Urteil ist mit zahlreichen Beispielen aus der Praxis hinterlegt, weil sie sonst nicht zu verstehen sind. Fakt ist, dass nun fast jeder Auftrag mit 19 Prozent zu versteuern ist. (…ist aber eine Auslegungssache) Bei einer minimalen Dienstleistung wie das Schreiben einer Rechnung und das Darbieten der Ware im Regal bleibt es bei 7 Prozent.
Im Urteil heißt es weiter: [... das Dienstleistungen und Vorgänge, die nicht notwendig mit der Vermarktung von Lebensmittel verbunden sind, kennzeichnen eine Bewirtungstätigkeit. Das gilt für die verzehrsfertige Zubereitung von Lebensmittel im Sinne von Kochen, Braten, Backen o.Ä. zu einem bestimmten Zeitpunkt für einen konkreten Anlass in einem verzehrfertigen Gegenstand.] Damit fällt alles unter den vollen Steuersatz.

In einer „Wertung und Ausblick“ wird eine Betrachtung erklärt, dass die Beratung von Kunden hinsichtlich der Zusammenstellung und der Mengen, die Zubereitung und Darreichung von Speisen, das Anrichten auf Platten und in Gefäßen, die Überlassung dieser Platten, der Transport zum Kunden oder das Abholen sowie die lebensmittelrechtliche erforderliche Endreinigung der Gegenstände einen vollen Steuersatz beinhaltet.

Einerseits bin ich froh, dass quasi alle voll besteuert wird. Es soll aber von Bundesland zu Bundesland anders gesehen werden. (so ein Insider) Weiter finde ich es lustig, dass ein Pizzadienst die Pizza mit 7 % versteuern muss (außer Haus), wenn es eine Standardpizza aus dem Programm ist (ohne Beratung). Wird eine Beratung am Telefon gemacht [„...ich möchte keinen künstlichen Kochschinken...“] müsste die Pizza mit 19% versteuert werden.
Verkaufen wir ein „Standard-Buffet Art. Nr.1311“ ohne Beratung, ohne Geschirr, zum selber abholen, per Mail – ist es mit 7% Auftrag, wird eine Frage gestellt (Beratung) wird es ein 19% Auftrag.
Alles klar?
Dabei wäre es doch so einfach. Mein Vorschlag. Lebensmittel roh und ohne Behandlung 7% MwSt. und sobald sie einmal bearbeitet werden (Schälen, Backen, Kochen, Salzen, Pressen etc.) wird der volle Steuersatz fällig.
So einfach könnte es sein, Herr Finanzminister?

Keine Reaktion zu “Lieber Herr Finanzminister…!”

  1. sven

    Nur eine kurze Anmerkung: Die “Stand-Art” schmerzt mir in den Augen beim lesen. Bitte auf den angenehmen “Standard” wechseln ;)
    Vielen Dank!

  2. Karsten

    Hallo Ludger,

    Für mich als Aussenstehenden ist es toll, wie Du das Thema mal transparent und “mundgerecht” zerlegst. Danke dafür!

    Ich habe ja auch immer gedacht, dass in Deutschland Kleinstaaterei herrscht. Seitdem ich überm Teich wohne, sehe ich das etwas entspannter. Hier sind alle Preise generell in Netto ausgeschrieben. Die Sales Tax ist Staaten-abhängig (Michigan z.B. hat 6% ausser auf Lebensmittel), dazu kommen ggf. noch städtische Steuern. Zum Beispiel: Das Buerogebaeude, in dem ich gerade sitze, liegt auf einer Stadtgrenze. Je nachdem, auf welcher Seite man seinen Schreibtisch hat zahlt man entweder die städtische Lohnsteuer von Detroit oder aber keine Steuer im Vorort.

    Ãœber das System mit den Pfand- und Nicht-Pfand-Flaschen (bzw. Pfandflaschen auf die keiner erhoben wird, weil man ja leere -also offene- Bierflaschen in New Jersey nicht im Auto transportieren darf) will ich mich mal garnicht auslassen :)

    Grüße übern Teich!!!

  3. Ludger

    @Sven,
    natürlich – mein Fehler. Meine Frau hat es auch nicht gesehen! :-) Ist jetzt aber geändert. Danke.

  4. Balu

    Und wann ist dann ein Lebensmittel “roh”? Gilt eine Salami als Rohware oder wurde sie verarbeitet (räuchern)? Ist Fleischkäse roh, wenn er noch nicht gebacken wurde?

    Das ist alles nicht so einfach…

  5. Ludger

    @Balu,
    wenn ich die Ware im Laden verkaufe, gilt der 7% MwSt.-Satz. Wir die Ware (Vesperteller) im Restaurant angeboten, gilt der 19er Satz und wird die gleiche Ware (z.B. Frühstück) im Party-Service angeboten, ist die Dienstleistung der MwSt.-Faktor. (z.B. mit Geschirr 19% – ohne Geschirr 7%)
    Bisher heißt es auch, wenn ich “bei verzehrfertiger Anlieferung”, d.h. ist der Fleischkäse noch roh, ist er nicht verzehrfertig und damit 7% MwSt. (gleiches gilt bei rohem Grillfleisch)

  6. Balu

    Spannend wird es z.B. bei Flüssignahrung, die per Magensonde im Krankenhaus verabreicht wird. Da galten früher 7%, inzwischen gilt es aber als Getränk, darum sind 19 % fällig…

    Kinderbücher zum Ausmalen gelten als Kulturgut (7 %), sind sie zum Ausschneiden werden sie Spielzeug (19 %). Bei Bestattungen zahlt man für den Kranz:7 %, für die Grabpflege: 19 %…

    Ich liebe solchen Behördenkrams.

  7. Josef

    Un wenn ik bi Freese inne Imbiss twei Zentiliter Haselünner Flüssigbrot in mien Glas dau, wert uk neg´nteihn Prozent Umsatzstuer fällig. Dat kann so nich stimmen.

  8. Ludger

    @Josef,
    in der Flasche sind sogar 32% drin. :-) Wo bekommt man so viel für sein Geld?

  9. Michael (Baudax)

    Wenn ich das lese, fällt mir immer ein, was der “Alte Fritz” zu Steuern gesagt hat und was sich unser Finanzminister hinter den Spiegel stecken sollte:

    “Eine Regierung muß sparsam sein, weil das Geld, das
    sie erhält, aus dem Blut und Schweiß ihres Volkes
    stammt. Es ist gerecht, daß jeder einzelne dazu
    beiträgt, die Ausgaben des Staates tragen zu helfen.
    Aber es ist nicht gerecht, daß er die Hälfte seines
    jährlichen Einkommens mit dem Staate teilen muß.”

  10. ednong

    Hm,
    die Pizza – die ohne Beratung – ist immer noch der S…t ;) da bitte auch ändern. Ansonsten fänd ich es wesentlich einfacher, wenn Lebensmittel generell mit 7 % besteuert würden. Egal, ob zubereitet oder roh oder was auch immer. Einfach nur albern, zwei Steuersätze für die gleiche Ware zu haben und dabei natürlich noch tausende von Ausnahmen.

    7 % Lebensmittel, dann Zigaretten ohne extra Mwst genau wie Kraftstoff und die anderen versteckten Doppelbesteuerungen und 19 % für den REst. Und gut ist.

  11. Ludger

    @Ednong,
    auch das letzten “Standard” habe ich geändert. Scheinbar war ich so in Wallung, das (noch) mehr Fehler gemacht wurden.

  12. opatios

    Demnächst werden sicher einige auf den Trichter kommen, Buffets nur noch anzuliefern und für den Aufbau sowie die Schlacht mit Teller und Tassen einen Subunternehmer zu beschäftigen- so wird die Dienstleistung voll besteuert und die Nahrungsmittel dürfen weiter mit 7% besteuert werden… ;-)

  13. Mike Seeger

    Ludger (und alle andern gerne auch), schau doch mal, was dieser Steuerberater und Wirtschaftsprüfer dem Finanzminister hinter die Ohren geschrieben hat. Das trifft es auf den Punkt. Zudem kann es nicht sein, dass der “kleine Mann” fast 80% der Steuerlast in diesem Land trägt. Mittlerweile häuft die Politik einen Schuldenberg an, der weder von unseren Kindern noch Kindeskindern jemals abgetragen werden kann. Die Konsequenzen kann sich jeder ausmalen.

  14. Michael (Baudax)

    @Mike:
    Der letzte Absatz und besonders der letzte Satz des Steuerberaters trifft den Nagel voll auf den Kopf. Aber wir haben keine Visionäre, unsere Volksvertreter verkommen zu Interessenvertretern.Der Altkanzler Schmidt hat sich sicher oft geirrt, aber völlig daneben war sein Satz: Wer Visionen hat, sollte zum Arzt gehen. Richtig wäre: Wer keine Visionen hat, sollte nicht Politiker, sondern Funktionär werden.

  15. Daniel

    BFH steht übrigens für Bundesfinanzhof und ist das oberste deutsche Steuergericht [so wie der BGH in Straf- und Zivilsachen].

  16. Rainer Prüm

    Na hättest Ludger ja auch sagen können, dass der BFH in München ist und dass man hier:
    http://www.bundesfinanzhof.de/www/index.html
    alles über ihn erfährt. :-)
    Gruß Rainer

  17. Percy

    50 % unseres Einkommens geht bereits an den Staat, und vom Rest dürfen wir nochmal 19 % Steuern zahlen. Steuern sind Diebstahl!

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