Ein Hahn ohne Federn

Bevor ich einem Kunden eine Mahnung schicke, rufe ich meistens an, um zu klären warum die Rechnung noch nicht bezahlt worden ist. Es kann ja unterschiedliche Gründe haben, wie z.B. schon bezahlt, nicht erhalten etc.
Irgendwann ist aber der schriftliche Weg unumgänglich und ein freundliches Schreiben geht raus. Nur äußerst ungern wird ein Anwalt bemüht, um die Forderung einzutreiben. Ich schreibe deshalb, weil ich eine Forderung  in Höhe von 30.90 Euro aus einem Onlineversand nicht bezahlt bekomme. Das Amtsgericht fordert in der Angelegenheit schon 52,00 Euro und der Anwalt möchte natürlich auch sein Honorar haben. Ich denke der Kunde pokert einfach, damit er nicht zahlen muss, weil er glaubt, dass ich nicht weiter gehe.
Mich ärgert es immer, wenn so kleine Summen so viel Arbeit und Ärger bereiten. Ein befreundeter Geschäftsmann mit sehr viel Lebenserfahrung sagte mir einmal: „Ein Hahn ohne Federn, kann man auch nicht rupfen!“

3 Reaktionen zu “Ein Hahn ohne Federn”

  1. Christian H. Meyer

    Erst mal anzurufen, ist ein feiner Zug. Manchmal vergisst der Kunde ja wirklich das Bezahlen. Wenn dem so ist, wird er sich über einen Anruf mehr freuen als über ein Schreiben vom Rechtsanwalt. :-)

  2. Michael (Bautied)

    Das Verhalten des Kunden ist eine alte Masche, mit der wir auch schon einige unangenehme Erdahrungen gemacht haben. Diese Kunden wissen, dass der Aufwand zum Beitreiben kleiner Forderungen immens ist und man deshalb sagt, ausbuchen, fertig aus. Dein Beispiel, Ludger, zeigt, wie schnell sich die Kosten addieren und im schlimmsten Fall bleibt man drauf sitzen, weil der Kunde zahlungsunfähig ist.
    Also wird immer wieder darauf spekuliert, dass Kleinbeträge nicht an einen Anwalt oder ein Inkassobüro übergeben werden.
    Unsere Geduld ist auch bei Kleinbeträgen einmal am Ende, zumal hinter dieser Masche System steckt. Wir geben diese Forderungen per Internet an ein Inkassobüro, die bislang sehr erfolgreich waren.
    Dagmar kennt sich da besser aus als ich, Du kannst gerne einmal mit ihr telefonieren.

  3. Mike

    “Wer kennt das nicht”, um mal eine ungeliebte Redewendung zu benutzen. Auch ich habe so ein paar “Nichtzahler”, die mich tierisch ärgern. Die Beträge sind zwar zu verkraften, mich ärgert die Dreistigkeit dieser Menschen. Da ich keine Lust habe, gutes Geld dem schlechten hinterher zu werfen, informiere ich den “Kunden”, dass er eine Anzeige wegen Betrugs zu erwarten hat, denn um den handelt es sich nämlich. Da ich nicht auf Rechnung liefere (zumindest nicht bei Erstkunden), sind es meist nicht eingelöste Lastschriften, mit denen ich es zu tun habe. Wenn mir also jemand einen Lastschriftauftrag erteilt, obwohl er weiß, dass diese Lastschrift nicht eingelöst wird, erfüllt er den Tatbestand des Betrugs. Kommt allerdings höchst selten vor, vielleicht zwei mal im Jahr.

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