Ãœberwachung verlangt mikrobiologische Eingenkontrolle

  Foto: Hackfleischprobe als Fotodoko: Hackfleisch im Wolf…Hackfleisch beschriftet und abgepackt…Hackfleisch fertig zum Transport ins Labor…Hackfleisch wird im Labor angenommen…

Verordnungen und Gesetze, die von der EU kommen, sind  bekanntlich  nicht immer der Weisheit letzter Schluss. Oft ist es gar nicht umsetzbar, unnötig oder völlig am Thema vorbei. Dazu kann jeder von uns in seinem Berufsumfeld etwas erzählen.

Für uns Fleischer -  und auch für den kleinen Freese – ist nun etwas ganz „neues“ in Kraft getreten. Wenn ich „neu“ in Gänsefüßchen schreibe, dann ist eine Verordnung aus dem Jahr 2005 erst jetzt von den Veterinärbehörden “entdeckt” worden. Es geht um das sensible Produkt Hackfleisch – das früher in Deutschland in einer Hackfleischverordnung sehr gut geregelt war. Durch die Industrialisierung des Produktes Fleisch (hier Hackfleisch), sowie die EU-Gesetzgebung, ist die Hackfleischverordung gekippt worden und durch die Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) 2073/2005 ersetzt worden.

Zugegeben  – ich habe von dieser VO 2073/2005 im Vorfeld noch nichts gehört. Der Text der VO ist mir auch nach “27,5-mal” lesen nicht logisch und verständlich. Also habe ich meinen Verband, den FNB um Hilfe gebeten.

Um was geht es?

Die 2073/2005 verlangt vom Lebensmittelunternehmer (Fleischer, Supermärkte, Discounter…) eine mikrobiologische Einkontrolluntersuchung vom Hackfleisch und eines Produktes. Diese Untersuchung soll wöchentlich gemacht werden. (Mehrkosten für den kleinen Freese: mind.  3000.- Euro/Jahr) Ich kann jedoch einen Ausnahmeantrag für die Untersuchungshäufigkeit bei meiner Veterinärbehörde beantragen, wenn ich gewissen Vorgaben nicht überschreite.
Im Text steht:

Grundsätzlich können folgende Betriebe eine Ausnahmegenehmigung stellen:
- wöchentliche Produktion von Hackfleisch in einer Menge von nicht mehr als 2,5 Tonnen
- wöchentliche Produktion von Fleischzubereitungen in einer Menge von nicht mehr als 5 Tonnen

In diese Gruppe falle ich also niemals. Also stelle ich einen Ausnahmeantrag – aber nein! Nur wenn der Betrieb folgende Voraussetzung  hat, wird der Antrag genehmigt:

Vorraussetzung für eine Genehmigung ist, dass der Lebensmittelunternehmer eine, für diese Tätigkeit ausreichende Risikoanalyse und ein einwandfreies HACCP-Konzept der zuständigen Behörde vorlegen kann.
Die zuständige Behörde hat bei der Prüfung folgendes zu berücksichtigen:
- ob die Risikoanalyse angemessen vorgenommen worden ist,
- im Risikomanagement geeignete und ausreichende Maßnahmen
a) in der Herstellungshygiene und bei der Auswahl oder der Herkunft der zur Herstellung verwendeten Rohstoffe angewendet und
b) der Kontrolle der unter Buchstabe a bezeichneten Maßnahmen durchgeführt werden.


 Ok. damit kann ich dienen! Wir leben HACCP seit über 10 Jahren inkl. aller Untersuchungen!  Also stelle ich den Antrag.
Nein – erst muss die mikrobiologische Untersuchung für Hackfleisch (Salmonellen, E.coli, Gesamtkeimzahl) in Ordnung sein, (Positiver Bericht vom Labor) dann kann ich den Ausnahmeantrag stellen und ich muss nur noch jeweils eine (!!!) Probe im Jahr untersuchen lassen.

Das muss jetzt nicht jeder verstehen – es ist aber so: Zwei kleine Proben (je 500g)  im Jahr sollen ausdrücken, dass der Verbraucher eine sicheres Lebensmittel bei mit bekommt?
Weiter: Die Proben zieht nicht eine neutrale Stelle (Behörde) sondern die Probe ziehe ich selber! (ganz alleine, vielleicht morgens um 5 Uhr… :-) ) Ich könnte also 10 Proben ziehen, abwarten bis eine gut ausfällt und diese der Veterinärbehörde vorlegen… Super! (Positive Proben haben wir vorliegen) Damit ist mein Kunde geschützt?! Welcher Unternehmer legt der Behörde einen „wackligen Befund“ vor? Ich persönlich halte diese „2073“ für kleine Betriebe sowieso für einen Witz, bürokratisch und Kosten verursachend.

Meine Meinung zu der “2073/2005″ – Wir werden es mal wieder über uns ergehen lassen müssen, dass die EU uns ins Portomanie greift. Ich werde die VO als Obermeister der Innung Vechta meinen Kollegen vorstellen und auch tragen, aber als Handwerker der seinen Beruf liebt, kann ich nur mit dem Kopf schütteln. Ehrliche Ware, ehrlicher Handel, qualifizierte Mitarbeiter, und sauberes Arbeiten ist eine Selbstverständlichkeit, die man nicht per “VO 2073/2005″ beschließen kann. In unserem Betrieb, gab es seit 629 Monaten (18.870 Tage) keine Hackfleischprobleme.

7 Reaktionen zu “Ãœberwachung verlangt mikrobiologische Eingenkontrolle”

  1. Markus Sommer

    Moin Ludger,

    das hast Du sehr nett beschrieben.
    Wie Du mit der Sache umgehst finde ich genau richtig!
    Zitat von einem Holländer: “Ihr Deutschen dürft Euch auch nicht wundern. Wir schicken unsere Besten nach Brüssel, ihr die die ihr loswerden wollt.” ;-)

    Viele Grüße
    Markus

  2. Thomas Hönnger

    Lieber Ludger, da waren die Veterinäre bei uns im Osten schneller. Mit dieser VO muß ich mich schon länger herumschlagen, allerdings bei Hackfleisch im 4-Wochen-Rhythmus. Ãœbrigens ist eine (rohe) Original Thüringer Rostbratwurst, wenn sie nach der Herstellung schockgefrostet wird, keine Wurst mehr sondern eine Fleischzubereitung. Als wir vor ca. 5 Jahren mit der Produktion und dem Versand der TK-Bratwürste beginnen wollten, mußten wir unsere seit 1995 bestehende EU-Zulassung um den Bereich “Herstellen von Fleischzubereitungen” erweitern, nur um unsere Rostbratwürste einfrosten zu dürfen. Von denen muß ich natürlich auch alle 4 Wochen 5 Proben untersuchen lassen.

  3. Ludger

    @Thomas,
    genau hier liegt auch ein Problem. Jede Behörde kocht ihr eigenes Süppchen, obwohl die BLL bei einem Freistellungsantrag jeweils nur eine Probe/ Jahr vorsieht. Der Verband empfiehlt zwei Proben/ Jahr… Wir werden in einigen Wochen zusammen mit dem Veterinäramt eine gemeinsame Sitzung mit allen Innungsmitgliedern machen, damit wir “eine gemeinsame Suppe kochen”… (wird bestimmt nicht jeden schmecken :-) )

  4. Hans Joachim Preuß

    Hallo, Ludger!

    Ich habe Deinen Beitrag als ehemaliger Geschäftsführer Deines
    Verbandes mit Interesse gelesen – und: Obwohl oder vielleicht
    gerade weil ich mich ‘meinen Fleischern’ und ihren berechtigten
    Interessen nach wie vor verbunden fühle, empfinde ich auch
    Erleichterung darüber. daß ich derlei Entscheidungen der EU
    nicht mehr begleiten und den ‘Rechtsunterworfenen’
    verklickern muß. Und dennoch: Kopf hoch, lieber Ludger!

  5. Sivie

    Der Amtsschimmel wiehert fröhlich!

  6. Steffi

    Zitat von einem Holländer: “Ihr Deutschen dürft Euch auch nicht wundern. Wir schicken unsere Besten nach Brüssel, ihr die die ihr loswerden wollt.” ;-)

    Der ist gut und absolut richtig.. alleine wenn man sich unseren EU-Kommisar Öttinger anschaut.. da wird einem ja schon anders. Vor allem bei seinem Englisch….

  7. Dirk Ludwig

    Wir übertreffen dich. wir haben schon 1360 Monate keine Probleme mit dem Hackfleisch gehabt. Wird das eigentlich auch irgendwo gewürdigt? Eigentlich müssten wir nur alle 3 Jahre eine Probe angeben, oder? Das Lustige ist auch, dass unsere Proben dermaßen weit unter den Grenzwerten liegen, dass es jedem Laien klar sein müsste, dass es dieser Stelle wohl kein Problem gibt.

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